Architekten Wannenmacher & Möller GmbH

Dezentrales Quartierszentrum Sennestadt

Grundsatz der städtebaulichen Überlegungen ist die zeitgemäße Weiterentwicklung der Reichow’schen Planung, der die Sennestadt seinen Vorstellungen von einer Stadtlandschaft gemäß konzipiert hat. Im Einzelnen bedeutet das die Beibehaltung der bestehenden Sichtbezüge zum Rathaus, eine Aufwertung des Entrees zur Sennestadt, eine Weiterführung von Gliederung, Proportion und Rhythmus der bestehenden Bebauung und die Integration der südlich der Bundesstraße liegenden Kreuzkirche als historischer Bezugspunkt in die Stadtlandschaft.

Das ehemalige Rathaus bildet als zentrales hohes Gebäude weithin sichtbar die Stadtkrone der Sennestadt und markiert ihr Entree. Die Bebauungsstuktur am Sennestadtring wird in einer zeitgemäßen Gestaltung weiterentwickelt und neu interpretiert. Die bestehende Bebauung wird von den Neubauten aufgenommen und leicht in Richtung Jadeweg gedreht und verschoben. Damit öffnet sich dieser Bereich zur südlich der Bundesstraße gelegenen Kreuzkirche.

Der neuentwickelte Baukörper besteht aus einem Sockelgeschoß mit zwei aufgesetzten mehrgeschossigen Wohnbaukörpern. Das Eckgebäude an der Paderborner Straße wird zur Betonung des Eingangs zur Sennestadt um ein Geschoß gegenüber dem benachbarten Baukörper erhöht. Insgesamt sieht der Entwurf eine moderate Höhenentwicklung vor, um die Stadtkrone in ihrer Dominanz nicht zu schwächen.

Südlich des neuen Baukörpers bildet ein großzügiger Platz das Entree zur Sennestadt. Direkt angrenzend liegen die Haltestellen der Stadtbahn sowie eine breite Querungsmöglichkeit der Bundesstraße, welche die Verbindung zur südlichen Sennestadt bildet.

Im Sockel des Neubaus sind ein Verbrauchermarkt und eine Bäckerei untergebracht. Seitlich angrenzend verbindet eine pyramidale Freitreppe das neue als Boulevard gestaltete Sennestadtforum mit dem sogenannten Sennestadtbalkon. Oberhalb von Markt und Bäckerei sind Wohnungen vorgesehen, die über Laubengänge erschlossen werden. Die begrünte Dachfläche über dem Supermarkt ist als private Gemeinschaftsfläche den Mietern vorbehalten.

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